(2 [1]) 1 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2 Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3 In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. [1] ...
Das OLG Celle sieht zu Recht die Co-Mutter als durch Art. 6 Abs. 2 GG geschütztes Elternteil. [11] Das Elterngrundrecht gem. Art. 6 Abs. 2 GG besteht im Interesse von Kindern und Eltern gleichermaßen.
Some results have been hidden because they may be inaccessible to you
Show inaccessible results